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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamtes Bad Homburg vor der Höhe

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe
Postanschrift
Finanzamt Bad Homburg v. d. Höhe
Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg
Postfach 14 45
61284 Bad Homburg

Telefon: +49 (0)6172 107 0
Telefax: +49 (0)6172 107 317
Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Unsere Telefonservicestelle (T-FIS) ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 15:30 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07:30 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Bundesfinanzamtsnummer: 2603
E-Mail: Poststelle@FA-Bhg.Hessen.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit dem Finanzamt




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten
Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie
montags, dienstags und donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

geöffnet. Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.




Bild Lohnsteuerermäßigung
Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2013 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, können ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Freibeträge müssen für das Jahr 2013 grundsätzlich neu beantragt werden!

Weitere Informationen...


 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt

Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand.
Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatpersonen und Unternehmern, genauso wie von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden.
Seit Februar des Jahres ist die Registrierung auch mit der Steueridentifikationsnummer möglich.

Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie unter http://www.elsteronline.de/  .




ElsterLohn
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Im Jahr 2013 erfolgt der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) . Er wird in einem gestreckten Verfahren vollzogen. Der Arbeitgeber hat die Wahl, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigt. Deshalb gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Jahr 2013 Besonderheiten. Diese sind für die jeweilige Zielgruppe im Bereich Arbeitnehmer  oder Arbeitgeber  dargestellt.




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




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Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011

Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe besteht für
- Jahressteuererklärungen von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit),
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Feststellungserklärungen

weitere Informationen ...




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Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Steueranmeldungen ab 2013

Ab dem 01.01.2013 können Steueranmeldungen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie sich möglichst zeitnah im ElsterOnline-Portal registrieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier ...

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