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Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe
Postanschrift
Finanzamt Bad Homburg v. d. Höhe
Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg
Postfach 14 45
61284 Bad Homburg

Telefon: +49 (0)6172 107 0
Telefax: +49 (0)6172 107 317
Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Unsere Telefonservicestelle (T-FIS) ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 15:30 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07:30 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Bundesfinanzamtsnummer: 2603
E-Mail: Poststelle@FA-Bhg.Hessen.de
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit dem Finanzamt




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten
Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie
montags, dienstags und donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

geöffnet. Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 


ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.

© 2012 Finanzamt Bad Homburg. Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10 . 61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Bad Homburg v.d. Höhe begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt
Bad Homburg v.d. Höhe

Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Lohnsteuerkarte * Klicken Sie hier für eine Vorschau von: start_elstam_100pxbr.jpg(Internet V.0.1)Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...